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Veränderungen durch das Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz (GMG) ab dem 1. Januar 2004 bezüglich der Verordnung von Leistungen der Physikalischen Therapie Sehr geehrte Patientinnen und Patienten! Die Veränderungen durch das so genannte Gesundheitssystem-"Modernisierungs"-gesetz (GMG) ab dem 1. Januar 2004 haben zu einer für uns alle wahrlich turbulenten Zeit in den letzten Monaten geführt. Die vage Hoffnung, dass durch die neue Gesetzgebung die Arbeit für uns alle übersichtlicher - sprich vor allem auch unbürokratischer werden würde, um neben der für Sie jetzt finanziell zusätzlich entstehenden Belastung nicht noch weitere Probleme hinzukommen zu lassen - diese Hoffnung wird sich, nach allem wie es bisher aussieht, nicht erfüllen (siehe unten). Andererseits sehen wir es als unsere Aufgabe, die neuen Probleme gemeinsam mit Ihnen im kommenden Jahr lösen zu wollen. Betrachten wir also 2004 wieder als eine Herausforderung und Chance. Folgende Neuerungen ergeben sich bezüglich der Verordnung von Leistungen der Physikalischen Therapie: Der Eigenanteil des Patienten an der Rezeptgebühr hat sich von 15% auf 10% reduziert. Dafür wird pro Rezept eine Verordnungsgebühr von 10 Euro fällig. Ein Beispiel Zuzahlungen Therapiepause - Patienten mit chronischen Krankheiten Praxisgebühr Zu hoffen bleibt, dass die Neuregelungen des Gesundheits-Modernisierungsgesetzes trotz kurzfristiger Einsparungen nicht darüber hinwegtäuschen, dass entstehende Folgeprobleme durch nicht austherapierte Symptomatiken rezidivierende Beschwerden entstehen lässt, die langfristig erheblich mehr Kosten für die Kassen bedeuten. Bei Fragen zu den neuen Neuregelungen schicken Sie uns einfach eine E-Mail unter info@gymland.de.
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