Veränderungen durch das Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz (GMG) ab dem 1. Januar 2004 bezüglich der Verordnung von Leistungen der Physikalischen Therapie

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten!

Die Veränderungen durch das so genannte Gesundheitssystem-"Modernisierungs"-gesetz (GMG) ab dem 1. Januar 2004 haben zu einer für uns alle wahrlich turbulenten Zeit in den letzten Monaten geführt.

Die vage Hoffnung, dass durch die neue Gesetzgebung die Arbeit für uns alle übersichtlicher - sprich vor allem auch unbürokratischer werden würde, um neben der für Sie jetzt finanziell zusätzlich entstehenden Belastung nicht noch weitere Probleme hinzukommen zu lassen - diese Hoffnung wird sich, nach allem wie es bisher aussieht, nicht erfüllen (siehe unten). Andererseits sehen wir es als unsere Aufgabe, die neuen Probleme gemeinsam mit Ihnen im kommenden Jahr lösen zu wollen. Betrachten wir also 2004 wieder als eine Herausforderung und Chance.

Folgende Neuerungen ergeben sich bezüglich der Verordnung von Leistungen der Physikalischen Therapie:

Der Eigenanteil des Patienten an der Rezeptgebühr hat sich von 15% auf 10% reduziert. Dafür wird pro Rezept eine Verordnungsgebühr von 10 Euro fällig.

Ein Beispiel
Eine Verordnung über acht Mal Fango/Krankengymnastik trägt die AOK mit 174 Euro. Bis 31.12.2003 belief sich der Eigenanteil von 15% dafür auf 26,10 Euro. Ab 1.1.2004 ergibt sich ein 10%tiger Eigenanteil von 17,40 Euro plus 10 Euro Verordnungsgebühr - das macht insgesamt 27,40 Euro. Damit liegt die Summe tatsächlich bei 1,30 Euro über dem bisher zu entrichtenden Eigenanteil.
Noch ein kleiner Hinweis: Je mehr Leistungen Sie als Patient auf einem Rezept verordnet bekommen, desto vorteilhafter wird die Rechnung für Sie. Denn die Verordnungsgebühr ist fix und der Eigenanteil geringer als bisher.

Zuzahlungen
Leider hat der Gesetzgeber vorerst alle Befreiungen von der Zuzahlung gestrichen. Ausnahme: alle Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Therapiepause - Patienten mit chronischen Krankheiten
Die Neuregelung verlangt eine 12-wöchige Therapiepause nach der 12. Behandlung. Davon sind insbesondere Patienten mit chronischen Krankheiten betroffen. Aber noch liegt die genaue Definition, wer in diesem Fall als "chronisch krank" eingestuft wird, nicht vor. Lassen Sie uns also auf eine vernünftige Regelung hoffen!

Praxisgebühr
Die Praxisgebühr von 10 Euro ist einmal im Quartal bei Ihrem Hausarzt zu entrichten. Bevor Sie einen Facharzt aufsuchen, sollten Sie zu Ihrem Hausarzt gehen, um sich von ihm eine Überweisung geben zu lassen. Sonst wird die Praxisgebühr abermals fällig.

Zu hoffen bleibt, dass die Neuregelungen des Gesundheits-Modernisierungsgesetzes trotz kurzfristiger Einsparungen nicht darüber hinwegtäuschen, dass entstehende Folgeprobleme durch nicht austherapierte Symptomatiken rezidivierende Beschwerden entstehen lässt, die langfristig erheblich mehr Kosten für die Kassen bedeuten.

Bei Fragen zu den neuen Neuregelungen schicken Sie uns einfach eine E-Mail unter info@gymland.de.